Allgemeine geschäftsbedingungen

  1. Gültigkeit der Eintrittskarte

Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Besucher sind selbst für ihre Tickets und Festivalbändchen verantwortlich. Bei Verlust erfolgt kein Ersatz. Am Einlass wird die Karte gegen ein Bändchen getauscht. Nach Umtausch der Karte in ein Bändchen verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit. Tickets ohne Abriss oder beschädigte Tickets haben keine Gültigkeit mehr und berechtigen nicht zum Einlass. Bei Verlassen des abgeschlossenen und gekennzeichneten Veranstaltungsbereichs verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit. Ausnahmsweise ist ein Wiedereintritt möglich, wenn für das Verlassen des Veranstaltungsgeländes ein wichtiger Grund vorgelegen hat. Es ist dann vor Verlassen des Veranstaltungsbereichs bei der Einlasskontrolle eine Wiedereintrittsberechtigung zu verlangen.

  1. Erstattungsansprüche

Tickets sind grundsätzlich von der Rückerstattung ausgeschlossen.

  1. Jugendschutz

Der Jugendschutz richtet sich nach dem Jugendschutzgesetz. Ausnahme hierbei ist, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren generell kein Einlass gewährt wird, zudem wird jugendlichen unter 18 Jahren der Einlass nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten (Muttizettel) gestattet.

  1. Ausweispflicht

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich auf Verlangen der Ordnungskräfte des Veranstalters durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.

  1. Bildrechte

Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist. Auf Wunsch können Fotos aber natürlich nach Rücksprache gelöscht werden.

  1. Programmänderung

Der Veranstalter behält sich vor, das Programm zu ändern. Der Käufer kann wegen des Ausfalls einzelner Bands oder der Veränderung des Programms keine Rückerstattung des Kartenverkaufspreises verlangen.

  1. Höhere Gewalt

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. Der Kartenverkaufspreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

  1. Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Konzerten aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht.

  1. Verhalten auf dem Festivalgelände

Es ist verboten, Glasbehälter, PET Flaschen, Nahrungsmittel, alkoholische & nicht alkoholische Getränke, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Ebenfalls ist das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, durch seine Ordnungskräfte bei Einlass Leibesvisitationen durchzuführen und gefährliche Gegenstände bis zum Tag nach der Veranstaltung einzuziehen.

  1. Bei Zuwiderhandlung

Der Veranstalter ist bei Nichtbeachtung der Verbote und Anweisungen befugt, den Zutritt des Besuchers zu der Veranstaltung zu verweigern und/oder einen Verweis von dem Veranstaltungsgelände anzuordnen. Dies gilt auch, wenn den Besucher kein Verschulden trifft. Macht der Veranstalter von seinen Rechten Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte Ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.

  1. Haftung

Der Besucher nimmt die Parkmöglichkeiten, sowie die sanitären Anlagen des Veranstaltungsgeländes auf eigene Gefahr in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ihm während der Veranstaltungsdauer übergebenen Gegenstände; insbesondere Bekleidungsstücke, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte. Der Veranstalter leistet auch keinen Schadenersatz für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder gestohlen werden.

  1. Müll

Der Parkplatz sowie das Veranstaltungsgelände sind von Müll und Unrat rein zu halten, der Besucher verpflichtet sich, seinen Müll in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.

  1. Anwendbares Recht

Auf das zwischen M-Eventservice und dem Besucher geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

  1. Wirksamkeit der AGB

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.